Wirkung
Der vertragswidrige Nichtantritt bzw. das vertragswidrige Verlassen der Arbeitsstelle bewirkt eine fristlose Auflösung des Arbeitsvertrages.
Die Auflösung erfolgt sog. ex nunc, also von nun an (und nicht rückwirkend [sog. ex tunc]).
Folgen für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist trotz vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers auf einen Schadenersatzanspruch beschränkt.
Der Arbeitgeber soll so gestellt werden, wie wenn der Arbeitnehmer korrekt auf den nächstmöglichen Termin gekündigt hätte.
Folgen für den Arbeitnehmer
Der sich vertragswidrig verhaltende Arbeitnehmer macht sich schadenersatzpflichtig.