Grundsätzliches
Die Pauschalentschädigung bewahrt den Arbeitgeber vor der häufig für ihn schwierigen Bezifferung und dem Beweis.
Rechtsnatur
Die Pauschalentschädigung ist Schadenersatz für Vermögenseinbusse und entgegen anderslautender Qualifikationen keine Konventionalstrafe, Geldstrafe oder gar Genugtuung.