Nichtantritt der Arbeitsstelle nach vorgängiger Kündigung
Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist vor Stellenantritt kündigen. Kündigt er so früh, dass die Kündigungsfrist vor dem Stellenantrittsdatum abläuft, muss er die Arbeitsstelle gar nicht antreten. Der vorliegende content betrifft aber den Fall, wo der Arbeitnehmer nicht kündigt und trotzdem die Stelle nicht antritt.
Verlassen der Arbeitsstelle unter Beachtung der Kündigungsfrist
Die ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer ist nicht Gegenstand dieser Website. Diese Website betrifft den Fall, dass der Arbeitnehmer ohne zu kündigen, also vertragswidrig, einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint.