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Behauptungs- und Beweislast

Die Pauschalentschädigung enthält eine

  • Beweislastumkehr mit widerlegbarer Vermutung, dass der Arbeitgeber einen Schaden in der Höhe eines Viertels des Monatslohnes erlitten hat
    • Gegenbeweis des Arbeitnehmers:
      • Arbeitgeber konnte Stelle sofort ohne Mehrkosten besetzen
      • Arbeitgeber hat sofortige Schadensminderung unterlassen
  • Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei der Beweisführung, da dem Arbeitnehmer diese internen Informationen nicht zur Verfügung stehen
    • Aufklärung des Sachverhaltes durch zweckdienliche Informationen, mindestens der schadens-begründenden Tatsachen wie
      • Engagierung einer Ersatzkraft
      • Erlösausfall
    • im Rahmen der richterlichen Befragung (Untersuchungsmaxime) hat der Arbeitgeber die hievor erwähnten schadensbegründenden Tatsachen zu nennen
    • das Nichtnennen schadensbegründenden Tatsachen gilt als Indiz dafür, dass ein Schaden nicht entstanden ist.

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