Allgemein
- Das Staatsrecht ist Teilgebiet des öffentlichen Rechts und beinhaltet die Grundregeln zur Staatsorganisation und zur Rechtsstellung der Einwohner (Rechtsstaat, Demokratie und Föderalismus).
Bund
- Das sog. «Bundesstaatsrecht» umfasst
- die Bundesverfassung (BV);
- die Grundrechte;
- das Verhältnis zwischen dem Bund und den Kantonen;
- die Aufgaben und die Arbeitsweise der Bundesbehörden und -ämter;
- das Rechtsetzungsverfahren auf Bundesebene;
- die politischen Rechte der Bürger;
- die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen.
Kantone
- Das sog. «kantonale Staatsrecht» beinhaltet die unmittelbaren Staatlichkeitsindizien der Kantone wie
- die Kantonsverfassungen;
- die kantonale Hoheit;
- das Verhältnis zwischen dem Kanton und ihren politischen Gemeinden;
- die Organisation;
- die Aufgaben und die Arbeitsweise der kantonalen und kommunalen Behörden;
- das Rechtsetzungsverfahren auf Kantonsebene;
- die Bürger- und Volksrechte auf kantonaler und kommunaler Ebene (Wahlrecht, Initiative, Referendum);
- die Finanzautonomie;
- das Verhältnis zwischen Kanton und Kirche.