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Gesetzliche Grundlage

Gesetzesbestimmung

  • OR 337d

Zwingender Charakter

Die Bestimmung von OR 337d ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zwingend.

Nichtig sind daher Vereinbarungen über

  • die Wegbedingung der Pauschalentschädigung
  • zusätzliche Konventionalstrafen.

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