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Schaden

Der Schaden kann bestehen in:

  • Einnahmenverlust bei Schliessung eines Ladengeschäftes
  • Überstundenentschädigung für Mitarbeiter, die die Leistung des ferngebliebenen Arbeitnehmers übernommen haben
  • Mehrkosten der Anstellung einer teureren Ersatzkraft
  • Zusatzkosten der Engagierung von Teilzeit- oder Temporärmitarbeitern
  • Konventionalstrafe, die Folge des Fernbleibens des Mitarbeiters ist und einem Kunden wegen verspäteter Lieferung bezahlt werden musste.

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